Berufsunfähigkeitsrente: Steuern und Abzüge

Aug 9, 2024

Berufsunfähigkeitsrente: Steuern und Abzüge

Einleitung

  • Wichtigkeit der genauen Berechnung der verbleibenden BU-Rente nach Abzügen.
  • Nur das Geld, das auf dem Konto landet, sichert den Lebensstandard.
  • Das Video behandelt ausführlich Steuern und Abzüge bei der BU-Rente.

Versicherungsberatung

  • Bastian von Versicherung mit Kopf.
  • Beratungsschwerpunkte: Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Altersvorsorge.
  • Kostenlose Vertragsprüfung.

Faktoren für die verbleibende BU-Rente

  • Steuerschicht der Versicherung.
  • Höhe der BU-Rente.
  • Alter bei Berufsunfähigkeit.
  • Endalter der Versicherung.
  • Krankenversicherungsbeiträge (privat oder gesetzlich).
  • Weitere Einkünfte neben der BU-Rente.

Steuern

Selbstständige BU-Versicherung (dritte Schicht)

  • Steuerlich als abgekürzte Leibrente behandelt (Paragraph 22 EStG, Paragraph 55 EStDV).
  • Nur Ertragsanteil der Rente wird besteuert.
  • Ertragsanteil hängt vom Alter bei Berufsunfähigkeit und Rentenlaufzeit ab.
  • Beispiel: 30-jährige Person, BU-Versicherung bis 67, 36% der BU-Rente steuerpflichtig.
  • BU-Rente von 2000 €, 720 € steuerpflichtig, oft steuerfrei wegen Grundfreibetrag.
  • Weitere Einkünfte können Steuerpflicht verursachen.

BU-Versicherung aus zweiter und erster Schicht

  • Zweite Schicht: BU-Versicherung mit betrieblicher Altersvorsorge kombiniert, 100% besteuert.
  • Erste Schicht: BU-Versicherung mit Rürup-Rente kombiniert, ab 2024 83% besteuert, bis 2058 schrittweise 100%.
  • Steuervorteile während Einzahlungsphase, aber höhere Besteuerung im Leistungsfall.

Steuern bei Nachzahlung

  • Rückwirkende Auszahlung der Rente ab erstem Tag der Berufsunfähigkeit.
  • Prognosezeitraum mindestens 6 Monate.
  • Einkünfte müssen im Jahr des Zuflusses versteuert werden (Zuflussprinzip).
  • Beispiel: 2000 € monatlich, 6 Monate Nachzahlung, 12960 € steuerpflichtig.
  • Fünftelregelung bei größeren Nachzahlungen (z.B. nach Gerichtsverfahren).

Krankenversicherungsbeiträge

  • Beiträge sollten bei der Ermittlung der BU-Rente berücksichtigt werden.
  • Privatversicherte zahlen weiter Beiträge bei Berufsunfähigkeit.
  • Tipps: Kranken-Tagegeldversicherung in Anwartschaft umwandeln.
  • Gesetzlich Versicherte: BU-Rente zählt nicht als Einkommen für Krankenversicherung, außer bei weiteren Einkünften.
  • Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auf BU-Rente.
  • Verheiratete mit privatversichertem Partner: hohe Beiträge, oft bis zum Höchstsatz.

Weitere wichtige Punkte

  • Keine Pflicht zur Zahlung in gesetzliche Rentenversicherung bei BU-Rente.
  • Private Altersvorsorge verstärken.
  • BU-Rente sollte 70-80% des Nettoeinkommens betragen.
  • Private BU-Rente darf nicht gekürzt werden, selbst bei weiteren Einkünften.
  • Summenversicherung: Kein Bereicherungsverbot.
  • BU-Rente kann auf Sozialleistungen angerechnet werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

  • Selbstständige BU-Versicherung (dritte Schicht): Beiträge als Sonderausgaben absetzbar.
  • Viele erreichen die Grenze durch Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung für bis zu 3 Jahre möglich.

Zusammenfassung

  • Selbstständige BU-Versicherung (dritte Schicht): nur Ertragsanteil besteuert, oft steuerfrei.
  • BU-Versicherung aus zweiter und erster Schicht: 100% besteuert.
  • Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigen.
  • BU-Rente sollte angemessen gewählt werden.

Für weitere Informationen: Siehe verlinktes Video.