Kapitel: Aussagenlogik
Bedeutung der Aussagenlogik
- Grundlage für mathematische Methoden und logische Schlussfolgerungen.
- Ziel: Entscheiden, ob eine Aussage wahr oder falsch ist.
Definition und Merkmale von Aussagen
- Logische Aussage: Ein Satz, der eindeutig und sinnvoll als wahr oder falsch klassifiziert werden kann.
- Wahrheitswerte: Nur "wahr" oder "falsch", nichts dazwischen.
- Beispiel: "Das Quadrat einer ungeraden natürlichen Zahl ist gerade." (Falsch)
Beispiele für logische Aussagen
- Keine rationale Zahl, deren Quadrat gleich 2 ist (wahre Aussage).
- Paradox: "Dieser Satz ist falsch." (Keine logische Aussage)
Definitionen einführen
- Benennung von Objekten mit neuen Namen, z.B. A als die Aussage "97 ist eine Primzahl".
Bildung neuer Aussagen
- Verneinung: "Nicht A" dreht den Wahrheitswert um.
Bindung von Aussagen
- Disjunktion (A oder B): Wahr, wenn mindestens eine der Aussagen wahr ist.
- Konjunktion (A und B): Wahr, wenn beide Aussagen wahr sind.
Implikation
- A folgt B: Wahr, wenn nicht A oder B wahr ist.
- Hinreichend: Aus A folgt B.
- Notwendig: B ist notwendig für A.
Direktes Beweisen
- Beispiel: Beweis, dass das Quadrat einer ungeraden natürlichen Zahl ungerade ist.
Äquivalenz
- A genau dann, wenn B: Beide Aussagen haben denselben Wahrheitswert.
De Morgan'sche Regeln
- Verneinung von Konjunktion und Disjunktion:
- Nicht (A und B) = Nicht A oder Nicht B
- Nicht (A oder B) = Nicht A und Nicht B
Indirekter Beweis und Widerspruchsbeweis
- Indirekter Beweis: Umkehren der Kausalität.
- Widerspruchsbeweis: Annahme des Gegenteils der zu beweisenden Aussage und Herbeiführung eines Widerspruchs.
- Beispiel: Beweis der Irrationalität von Wurzel aus 2.
Definition von Mengen
- Zusammenfassung von wohlunterschiedenen Objekten.
- Elemente: Objekte innerhalb einer Menge.
Diese Notizen bieten eine Übersicht über die grundlegenden Konzepte der Aussagenlogik, deren Anwendung in Beweisstrategien und die Einführung des Mengenbegriffs, welche in der Vorlesung behandelt wurden.