Steuerliche Behandlung von Sanierungskosten bei Immobilien
Einleitung
Drei steuerliche Hindernisse bei der Sanierung von Immobilien:
Anschaffungskosten
Herstellungskosten
Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Ziel: Sofortige steuerliche Absetzung der Sanierungskosten
Anschaffungskosten
Definition: Alles, was für den Erwerb einer Immobilie bezahlt wird (Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Maklerkosten, Notargebühren).
Abschreibung: Gebäudebezogene Anschaffungskosten über 50 Jahre abschreiben.
Sonderregelung: Kosten, um die Immobilie in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, zählen zu den Anschaffungskosten.
Lösung: Immobilie vor Sanierung kurzfristig nutzen lassen, um den Begriff der "Baumaßnahme vor erstmaliger Nutzung" zu umgehen.
Herstellungskosten
Definition: Kosten für wesentliche Verbesserungen an der Immobilie, insbesondere bei Standardhebungen ("FESCH"-Regelung: Fenster, Elektro, Sanitär, Heizung).
Standardhebung: Bei Erhöhung von 3 von 4 zentralen Ausstattungsmerkmalen wird diese vorausgesetzt.
Lösung: Vermeidung der Standardhebung durch Sanierung innerhalb der bestehenden Standards (einfache, mittlere oder Luxusstandards).
Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Definition: Wenn Sanierungskosten in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung 15% der Gebäudeanschaffungskosten übersteigen.
Lösung: Aufteilung der Kosten korrekt zwischen Grund und Boden und Gebäude; Sanierungsmaßnahmen vor dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten durchführen.
Praktische Tipps
Verhandlungen mit Verkäufern zur Sanierung vor dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten.
Steuerliche Vorteile durch frühzeitige steuerliche Absetzung:
Beispiel: Sofortige Steuererstattung von 42.000 € vs. jährliche geringere Erstattung von 840 € bei Abschreibung über 50 Jahre.