Hallo meine Lieben, hier ist das erste Audio zu den Grundlagen der Fristberechnung. Fristen sind ein sehr wichtiges Thema, sowohl in der Schule als auch in den Prüfungen, also vor allen Dingen in der Abschlussprüfung, in der Klausurrechtsanwendung, als natürlich auch in eurem Alltag in der Kanzlei. Alle eingehende Post wird durchgeguckt, ob irgendwelche Fristen gesetzt worden sind oder berechnet werden müssen.
und es obliegt den Rechtsanwaltsfachangestellten, den Fristenkalender zu führen. Als Auszubildende dürft ihr zwar in der Ausbildung schon Fristen berechnen, aber ihr seid nicht berechtigt, alleine den Fristenkalender zu führen. Das liegt daran, dass falls euch ein Fehler unterläuft und eine Frist falsch berechnet oder falsch notiert wird und der Anwalt dadurch eventuell eine Frist versäumt, ein großer Schaden entstehen kann. Und dieser Schaden kann nicht verhindert werden, wenn es keinen Grund gibt, wieder Einsetzung zu verlangen. Aber das ist das Thema eines anderen Videos.
In diesem ersten Audio zu den Fristen möchte ich euch die BGB-Vorschriften zur Fristberechnung vorstellen, sie euch erklären, weil sie sich wesentlich schwieriger lesen, als die Regelungen sind, die dahinterstehen, und euch ein paar Tipps geben, wie man dann die konkreten Berechnungen vornimmt. Die meisten Fristen, die ihr in der Ausbildung kennenlernt, findet ihr in der ZPO. Allerdings finden sich die Grundlagen zu der Berechnung von Fristen im BGB, und zwar in den Paragraphen 186 folgende, die ihr jetzt aufschlagen könnt. Vorab sei gesagt, ihr wisst, ich bin ein ganz großer Fan davon, mit dem Gesetz zu arbeiten, gar nicht so viel auswendig zu lernen, sondern das Gesetz gut zu markieren. Dann einfach nochmal nachzulesen, wenn man nicht mehr genau weiß, wie es ist.
Für die Fristen gilt ein bisschen etwas anderes. Ich finde, die Fristenvorschriften sind sehr schwer zu verstehen. Die Regelungen sind sehr, sehr einfach. Ich werde jetzt trotzdem einmal durch die Vorschriften durchgehen, aber dann wiederholt die Erklärungen nennen mit der Regel, die man sich dazu merken kann. Den Geltungsbereich in 186 überspringen wir elegant und beginnen mit 187, dem Fristbeginn.
Ich lese einmal vor und erkläre dann, markern müsst ihr erstmal nichts. Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Jetzt fragt ihr euch wahrscheinlich, was ist das für ein Ereignis? Und das Ereignis ist in den meisten Fällen die Zustellung eines Schriftstücks, zum Beispiel die Zustellung eines Urteils.
Das ist ja eigentlich der typischste Fall, diese Zustellung eines Schriftstücks. Und euch ist klar, dieses Ereignis fällt... immer in den Lauf eines Tages. Eine Zustellung erfolgt grundsätzlich nicht genau um 0 Uhr, also zu Beginn eines Tages oder 24 Uhr am Ende eines Tages, sondern einfach schlicht in der Mitte. Jetzt sagt 187, dass dieser Tag dann nicht mitgezählt wird, also in Absatz 1. Wenn man sich Absatz 2 anguckt, steht da, ist der Beginn eines Tages für den Anfang einer Frist der maßgebende Zeitpunkt.
So wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Bevor ich auf diese Vorschrift genauer eingehe, möchte ich gleich mit euch auch in 188 ins Fristende springen. Denn interessant wird natürlich 187 nur, wenn man ihn auch mit dem Fristende kombiniert.
Wenn ihr euch Absatz 1 einmal anguckt, steht dort, eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Habt ihr nun zum Beispiel eine Ladung oder ein anderes Schriftstück, das euch vielleicht eine Dreitagesfrist gibt, dann zählt der Tag der Zustellung des Schriftstückes mit der Frist nicht mit. Dann hättet ihr drei Tage und am Ende des dritten Tages würde die Frist ablaufen. Das ist... noch sehr einfach zu verstehen in Kombination mit 187 Absatz 1. 188 Absatz 2 ist die wirklich bedeutendste Vorschrift.
Es steht in Absatz 2 eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum, Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr, in Klammern, das kommt selten vor, bestimmt ist. endet im Falle des 187 Absatz 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welche durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, indem das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des 187 Absatz 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welche dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. So, und das ist der Paragraf, der selbst mich fertig macht, wenn ich ihn durchlese und doch so einfach ist, wenn man ihn einmal verstanden hat.
Wir halten fest. Grundsätzlich beginnt eine Frist zu laufen ab der Zustellung eines Dokuments. Nehmen wir ein Urteil.
Wenn ihr nun nach diesem Urteil zum Beispiel eine Berufungsfrist von einem Monat habt, Macht ihr hier nach 88 Absatz 2, ich nenne es immer die Zahl-auf-Zahl-Regelung. Das heißt, wenn am 23.03. zugestellt worden ist, läuft die Frist am 23.04.
ab. Zahl auf Zahl. So, und wenn ihr jetzt überlegt bei diesem Zahl auf Zahl, habt ihr ja zweimal den, was hatte ich gesagt, 23. Ja, und.
Damit habt ihr ihn einmal nicht mitgezählt, denn der Tag des Ereignisses darf ja nicht mitgezählt werden. Wenn ihr darüber nochmal in Ruhe nachdenkt, fällt euch auf, dass ihr bei diesem Zustellung, also Tag der Zustellung, der ist ja auch immer genannt, ja, oder den findet ihr in der Praxis natürlich auch gestempelt bei euch, Tag der Zustellung, und dann nehmt ihr einfach genau das Datum und setzt bei einer Monatsfrist das... Die gleiche Zahl einen Monat weiter oder zwei Monate, wenn es zum Beispiel eine Begründungsfrist von zwei Monaten ist. Ganz einfach und damit habt ihr sowohl 188 als auch 187 erfüllt.
Und dann ist in 188 Absatz 2 auch noch die Rede von Wochenfristen. Wochenfristen sind auch ganz einfach, denn da nehmt ihr Tag auf Tag. Zustellung an einem Dienstag.
Zwei Wochenfrist, Ablauf an dem Dienstag zwei Wochen später. Und auch hier habt ihr dadurch, dass ihr, dann habt ihr ja quasi sogar drei Dienstage bei einer Drei-Wochen-Frist, aber der erste, der wird ja nicht mitgezählt, weil in den Tag die Zustellung fällt. Also merkt ihr, es ist ganz einfach, Zahl auf Zahl, Woche auf Woche. Und dann gibt es davon nur noch Kleine lustige Ausnahmen, die gerade in der Schule sehr wichtig sind, weil natürlich wir in der Schule immer versuchen, euch alles abzuverlangen. Eine sehr seltene Gemeinheit, die wir manchmal einbauen, ist eine Herausforderung in den Monatsfristen, die in 188 Absatz 3 geregelt ist.
In ihm steht, fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist In dem letzten Monat, der für den Ablauf maßgebende Tag, so endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats. Hört sich auch erstmal schwierig an, ist aber ganz einfach. Nehmen wir an, was wir gerne machen.
Ihr habt in den Aufgaben eine Zustellung zum Beispiel eines Urteils an einem 31. Was gibt es zum Beispiel 31.? 7. 31. Juli. Genau, der Juli hat 31 Tage.
Dann habt ihr eine Monatsfrist. Und ich habe gesagt, bei Monatsfristen macht ihr Zahl auf Zahl. Und dann erschreckt ihr, denn wir haben ja immer diesen Wechsel.
Ein langer Monat, ein kurzer Monat. Und der August ist wieder ein kurzer Monat und hat gar nicht einen 31. Und hier sagt 188 Absatz 3, dass ihr dann einfach den letzten Tag des Monats nehmt, also den 30. Aber die absolute Lieblingsherausforderung in unseren Aufgaben in der Schule und aber auch in der Klausur Rechtsanwendung im Abschluss ist die Regelung in 193 BGB, die Regelung von Sonn-und Feiertagen und dem Sonnabend. In 193 steht, ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung ab. oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs-oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Auch wieder ein Paragraf, der sich, finde ich, extrem schlecht liest. Er bedeutet einfach nur, euer... Letzter Tag der Frist darf kein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein.
Wir haben die Regel Zahl auf Zahl oder Tag auf Tag, je nachdem ob Monatsfristen oder Wochenfristen. Und wenn ihr dann guckt und bei euch die Zahl auf Zahl, die zweite Zahl, dann ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, wisst ihr, dass an diesem Tag nach 193 die Frist nicht ablaufen kann. Wenn ihr also wissen wollt, wann die Frist abläuft, guckt ihr im Kalender und geht weiter bis zum nächsten Werktag. Das heißt, endet eure Frist auf einen Samstag, läuft die Frist erst am Montag ab.
Endet die Frist auf einen Feiertag, müsst ihr auch da gucken, wann der nächste Werktag ist. Wenn es ein Feiertag ist, der einfach mitten in die Woche fällt, dann auf den nächsten Tag in der Woche. Wenn es ein Feiertag ist, der vielleicht auf einen Freitag fällt, dann erst am Montag. Wenn es so Feiertage wie erster und zweiter Weihnachtsfeiertag ist, dann danach auf den ersten Werktag.
Das wird sehr häufig gefragt und die Fälle werden sehr häufig so gebaut. Wichtig ist hier, dass ihr einen Kalender habt von eurem Bundesland und In diesem Kalender die Samstag, Sonntag und Feiertage gut markiert sind. Ihr dürft allerdings nur die Feiertage von eurem Leistungsort nehmen. Wenn es um Ausbildung geht, könnt ihr davon ausgehen, dass ihr immer nur die Feiertage eures Bundeslandes kennen und berücksichtigen müsst und dass die Fälle innerhalb eures Bundeslandes stattfinden. Ein bisschen aufpassen müsst ihr.
Es gibt ja auch Ferientage. Viele Kalender haben die Feiertage, aber auch die Schulferien. Die Schulferien sind natürlich ganz normale Werktage, an denen Fristen normal ablaufen können.
Und auf zwei Tage möchte ich besonders hinweisen, weil die sehr häufig falsch gefühlt werden, sag ich mal. Und das ist der Heiligabend, also der 24. Dezember. der grundsätzlich kein Feiertag ist.
Das heißt, am 24. Dezember können Fristen ablaufen. Und dasselbe gilt für Silvester. Auch Silvester ist kein Feiertag. Hingegen ist natürlich der erste und zweite Weihnachtstag sind Feiertage und auch Neujahr ist ein Feiertag.
Ihr könnt euch das ein bisschen daran merken, dass ja an Feiertagen immer die Geschäfte zu sind. Einen kleinen Hinweis gibt es noch. Grundsätzlich, ich würde sagen, in 85 bis 90 Prozent der Fälle in der Schule berechnet ihr Fristabläufe. Es gibt aber auch Fragen nach Eintritt von Rechtsfolgen. Ich nenne das immer die Plus-1-Fristen.
Eine typische Plus-1-Frist ist zum Beispiel eine typische Prüfungsfrage bei uns. die eigentlich im Gericht geklärt wird, nämlich die Frage, wann ein Gericht terminieren darf. Dafür muss man die Ladungsfristen wissen.
Und man darf erst terminieren, wenn die Ladungsfrist abgelaufen ist. Das heißt, in dem Falle würdet ihr das Ende der Frist berechnen. Passt auf mit Samstag, Sonntag, Feiertag.
Und laden könnte man dann am Folgetag. Bei diesen Plus-1-Fristen, also Fristen, wo Rechtsfolgen eintreten, Fristen, die abgewartet werden müssen, bis eine andere Rechtshandlung stattfinden kann. ist es wiederum die nächste kleine Gemeinheit, dass man aufpassen muss, denn diese Rechtsfolgen oder Möglichkeiten können dann wiederum an Feiertagen und am Wochenende eintreten. Also letzter Merksatz, Fristen können Samstag, Sonntag, Feiertag nicht ablaufen, aber Rechtsfolgen können eintreten. So, mit dieser Viertelstunde Audio habt ihr die gesamten Grundlagen der Fristberechnung.
Was ich noch aufnehmen möchte, sind dann die einzelnen Fristen und ein paar kleine Besonderheiten, die man bei der Berechnung bedenken muss. Aber hiermit kommt ihr schon sehr, sehr weit und wenn ihr im Gesetz Fristen findet, wisst ihr nun, wie ihr im Kalender bei Zugang eines Urteils zum Beispiel dann die Rechtsmittel-oder Rechtsbehelfsfristen auch in anderen Fällen berechnen könnt. Ja, viel Spaß, viel Erfolg damit. Wenn man Fristen berechnen kann, hat man schon richtig viele Punkte im Abschluss zusammen.
Alles Gute und bis zum nächsten Audio.